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Thema: (?) (9) Rückantwortbriefe mit Absenderfreistempeln
GSFreak Am: 13.07.2021 11:52:17 Gelesen: 4729# 1 @  
Hallo zusammen,

letzte Woche aus der Eingangspost unseres Büros gefischt:

Mit Absenderfreistempel (Frankit) am 25.05.2021 vorab freigemachter Antwortbrief (Format C4), Absenderangabe: 87700 Memmingen. Vermutlich ist der Stempel "Geprüft - AGB-Prüfer" im zuständigen Briefzentrum 87 (Kempten) angebracht worden.

Kann es sein, dass der Grund für die Prüfung in der größeren Zeitspanne zwischen Vorabfreimachung und Rücksendung liegt?



Beste Grüße
Ulrich
 
uli Am: 13.07.2021 12:57:23 Gelesen: 4700# 2 @  
Hallo Namensvetter,

es gibt noch eine Merkwürdigkeit: Der "Antwort"-Stempel über der Adresse. Das bedeutet nämlich normalerweise, dass der Empfänger das Porto übernimmt und das wird in der Tat im Briefzentrum überprüft, weil die DPAG einer missbräuchlichen Nutzung durch den Absender gerne mal nachgeht.

Gruß
Uli
 
Journalist Am: 13.07.2021 13:50:16 Gelesen: 4676# 3 @  
@ GSFreak [#1]

Hallo Ulrich und an alle,

ein Absenderfreistempelabschlag hat ja ein Datum. Dieses Datum darf maximal 3 Tage alt sein, sonst wird die Sendung als nicht frankiert gewertet und mit Nachentgelt belegt. Wie man in deinem Fall sieht, war das Datum der 25.5.21.

Wenn die Sendung nun erst dieser Tage im BZ aufgetaucht ist, wurde diese zuerst einmal wegen das alten Datums rausgefischt und den AGB-Prüfer zur Prüfung vorgelegt.

Dieser hat den Vermerk "Antwort" (also ein vorfrankierter Rückumschlag) gefunden und damit war nun doch wieder alles in Ordnung. Denn bei vorfrankierten Rückumschlägen mit Absenderfreistempeln gilt, wenn mich nicht alles täuscht, ab dem Stempeldatum eine 6 monatige Gültigkeitsfrist. Erst danach wäre die Sendung nicht mehr ordentlich frankiert.

Viele Grüße Jürgen
 
uli Am: 13.07.2021 14:47:14 Gelesen: 4647# 4 @  
@ Journalist [#3]

Vielen Dank für die Info, Jürgen.

Von mit Absenderfreistempeln vorfrankierten Rückumschlägen höre ich zum ersten Mal und kann mir deren Sinn aus DPAG-Sicht nicht wirklich vorstellen. Die notwendige Prüfung im BZ müsste doch viel aufwändiger sein als das nachträgliche Abrechnen von Antwort-Schreiben beim Empfänger im üblichen Verfahren.

Gruß
Uli
 
Journalist Am: 13.07.2021 18:10:55 Gelesen: 4580# 5 @  
@ uli [#4]

Hallo Uli und an alle,

durch das Stempeln mit der Absenderfreistempelmaschine ist der Betrag vom Absender verbucht bzw. bezahlt. Eine weitere Kontrolle ist normalerweise nicht nötig. Es geht hier nur darum, ob der Empfänger diesen Umschlag innerhalb des möglichen Zeitrahmens genutzt hat.

Diese Kontrollen sind Zufallskontrollen. Außerdem ist diese Versendungsformvariante in der Praxis heutzutage doch relativ selten. Bei manchen Maschinen kann man diese Versendungsart sogar einstellen, wie der folgende Scan eines Standardbriefes zeigt, der auch echt gelaufen ist, wie die Kodierung zeigt.



Viele Grüße Jürgen
 
Araneus Am: 13.07.2021 20:21:56 Gelesen: 4530# 6 @  
@ GSFreak [#1]
@ Journalist [#3]
@ Journalist [#5]

Der Grund, warum der in Beitrag [#1] gezeigte Beleg gesondert geprüft wurde, dürfte darin liegen, dass der Antwortumschlag als normaler Großbrief (Produktschlüssel 21) frankiert wurde. Da das Datum hier nicht mit dem Einlieferungsdatum übereinstimmte, wurde die Diskrepanz wohl maschinell erkannt und der Brief wurde aussortiert und geprüft.

Rückantwortbriefe haben einen eigenen Produktschlüssel der Deutschen Post. Für einen Rückantwort-Großbrief lautet der Produktschlüssel 921 [1]. Wäre dieser bei der Freimachung verwendet worden, hätte die FRANKIT-Maschine den Text "Rückantwort" mit gedruckt (wie in Beitrag [#5] gezeigt), und der Brief hätte vermutlich ohne weitere Prüfung den postalischen Weg durchlaufen.

In den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG für die Frankierung von Sendungen mit FRANKIERMASCHINEN" [2] lauten die Vorgaben: „Umhüllungen, Karten und Aufschriftzettel für Sendungen können vom Nutzer der Frankiermaschine für die Rücksendung innerhalb Deutschlands vorfrankiert werden („vorfrankierte Sungen“). In diesem Fall ist die Frankierung auch dann zulässig, wenn das Datum im Frankiervermerk mehr als einen Tag vom tatsächlichen Einlieferungsdatum abweicht.“
Eine Gültigkeitsfrist ist hier nicht genannt.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://resources.quadient.com/m/3037bfd03a46efb6/original/Produkt-und-Tariftabelle-Hersteller-Februar-2021.pdf
[2] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/F_f/Frankiermaschine/dp-agb-frankiermaschinen-201807.pdf
 
Nordluchs Am: 30.05.2024 10:36:20 Gelesen: 199# 7 @  
Hallo zusammen,

einen nicht alltäglichen freigestempelten Antwortbrief möchte ich vorstellen.

Derartige Umschläge werden einem Schreiben, in diesem Fall einem Versicherungskunden oder ähnlich beigefügt. Diese vorausfrankierten Umschläge müssen mit dem Vermerk Antwort versehen sein. Bei der Benutzung (Rücksendung) dieses Umschlages muss vom jeweiligen Annahmepostamt durch Handstempel o.ä. der Freistempel „entwertet“ werden.



C343756,2000 Hamburg 36, Postfach 300140 und nach Umzug C343756, 2000 Hamburg 1, Postfach 100220

In diesem ungewöhnlichen Fall sind zusätzlich noch einige Dinge zu erwähnen.

Die Aachener und Münchener Versicherung hat sicherlich eine Menge solcher Briefe zu versenden. Meist werden die gelegentlich auf Reserve vorfrankiert.

In diesem Fall sind zum einen der 1. Absenderfreistempel mit Datum 20.10.1987 zu beachten. Bei der Verwendung nach ca. 1,5 Jahre war inzwischen eine Portoerhöhung erfolgt. Daher war es nötig unten zusätzlich mit Datum 18.04.1989 20 Pf. zusätzlich zu frankieren (Portoerhöhung ab 1.4.1989).

Wenn man sich den Umschlag und die Absenderfreistempel weiter genau betrachtet stellt sich heraus, dass in der Zwischenzeit die Versicherung von Hamburg 36 nach Hamburg 1 umgezogen ist. Auch dazu die Änderungen im Klischee des 2. Absenderfreistempel und die handschriftlichen Vermerke der Postfachangaben beachten.

Der Empfänger dieses Umschlages saß in 2418 Ratzeburg. Die Benutzung des Antwortbriefes wurde beim dortigen Postamt mit einem Gelegenheitsstempel (Hand) nach etwas über 4 Monaten bestätigt. Es gibt dafür eine Frist von 6 Monaten wie Jürgen oben [#3] beschrieb.

Also langweilig ist dieser vermeintlich einfache Brief nicht!

Viele Grüße
Hajo
 
HWS-NRW Am: 30.05.2024 18:14:01 Gelesen: 158# 8 @  
Hallo,

auch in meinem Exponat zu den Postwurfsendungen sind zwei-drei Belege vorhanden:



Die Reichspost sowie die Deutsche Bundespost ermöglichte eine „Portoermäßigung“ bei der Rücksendung der versandten Antwortbelege, die entweder Teil der Postwurfsendung waren bzw. dieser beilagen, oft wurde auch schon auf diesen das „Rückporto mit einem roten Freistempelabdruck, hier jeweils 1 Pfennig, abgeschlagen.

mit Sammlergruß
Werner
 
Araneus Am: 30.05.2024 21:14:06 Gelesen: 135# 9 @  
@ HWS-NRW [#8]

Hallo Werner,

der gezeigte Brief wirft bei mir einige Fragen auf, vielleicht kannst du das freundlicherweise etwas ausführlicher erklären.

1. Wodurch identifizierst du den Beleg als „Antwort“-Sendung? Der Freistempel gehört hier dem Absender, nicht dem Adressaten des Briefs. Das spricht meines Erachtens gegen eine Antwortsendung.

2. Wofür genau „ermöglichte“ die Deutsche Bundespost eine „Portoermäßigung“? Welchen Sinn macht eine „Portoermäßigung“ bei vorfrankierten Rückumschlägen oder bei Werbeantworten? Wer sollte von der „Ermäßigung“ profitieren? Gibt es dazu vielleicht ein postalisches Dokument oder eine Quelle, die das erklärt?

3. Handelt es sich bei dem gezeigten Brief tatsächlich um einen postalisch gelaufenen Beleg? Die Portostufe von 1 Pfennig im Jahr 1952 ist mir nicht bekannt, selbst die preiswerteste Wurfsendung kostete damals 2 Pfennig.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
HWS-NRW Am: 31.05.2024 15:49:04 Gelesen: 80# 10 @  
@ Araneus [#9]

Hallo Franz-Josef,

Du hast vollkommen recht mit Deinem Einspruch, ich hatte dummerweise nicht den Text in meinem Exponat verwendet:

Bei der linken unteren Antwortkarte wurde bereits ein 1-Pfennig-Werteindruck abgeschlagen, das „Fehlporto“ wurde dann direkt mit der Postverwaltung ausgeglichen, bei diesem Beleg nutzte der Absender das Porto aber für private Zwecke.

Aber es gab auch bei der Bundespost die Möglichkeit, "Antwort-Karten" mit 1 Pfg-Werteindruck zu verschicken.



Die Karte wurde bei der Gärtner-Auktion mal angeboten ! Und dann zahlte der Empfänger gerne die mit der Post abgemachte Fehlgebühr, da er ja dann einen neuen Kunden gewonnen hatte.

mit Sammlergruß
Werner
 
Nordluchs Am: 31.05.2024 19:18:37 Gelesen: 54# 11 @  
@ HWS-NRW [#10]

Hallo Werner,

meine Anmerkung zu Deinem Beitrag [#8].

Für mich ist das kein gelaufener Brief, sondern es wurde vermutlich nachträglich eine Adresse mit Schreibmaschine aufgebracht. Ich glaube nicht, dass damals ein Postbeamter das so akzeptiert hätte, ohne mit blauem Stift Nachgebühren zu vermerken.

Zum Beitrag [#10] ist zu vermerken das diese Karte zwar ebenfalls mit 1 Pf. frankiert ist, aber sonst keine weiteren Merkmale aufweist.

Eine derartige postalisch beförderte Karte wäre von Interesse.

So sind beide nur bedrucktes Papier.

Viele Grüße
Hajo
 
Frankenjogger Am: 31.05.2024 21:13:01 Gelesen: 42# 12 @  
@ Nordluchs [#11]

Das sehe ich genauso.

VG, Klemens
 
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